Registriertes Inkassounternehmen nach § 10 RDG · Mo–Fr 8:00–18:00 Uhr +49 (0)69 123 456 78-0 · anfrage@aurum-inkasso.de
Team arbeitet gemeinsam an Laptops an einem Holztisch – Branchenexperten im Forderungsmanagement
Inkasso nach Branchen

Inkasso mit Branchenkenntnis – für Handwerk, Praxis, Vermietung und Handel

Jede Branche hat ihre eigenen Zahlungsgewohnheiten, Rechtsgrundlagen und Fallstricke. Deshalb arbeiten wir nicht nach Schablone, sondern mit Lösungen, die zu Ihrem Geschäftsmodell passen.

Ein Handwerksbetrieb, der auf die Schlussrechnung für ein Bauvorhaben wartet, hat andere Herausforderungen als ein Onlineshop mit Hunderten kleiner Rechnungskäufe oder eine Zahnarztpraxis, die ärztliche Schweigepflicht und Datenschutz wahren muss.

Gerade diese Unterschiede entscheiden darüber, ob ein Inkassoverfahren erfolgreich ist. Wer die typischen Einwände einer Branche kennt, kann sie schon im ersten Schreiben entkräften. Wer die maßgeblichen Vorschriften – vom Werkvertragsrecht über die Gebührenordnung für Ärzte bis zum Mietrecht – beherrscht, vermeidet Fehler, die später vor Gericht teuer werden. Und wer weiß, wie wichtig eine intakte Kundenbeziehung etwa für eine Arztpraxis oder einen Verein ist, wählt den passenden Ton. Die folgende Übersicht zeigt, wie wir in den einzelnen Branchen vorgehen. Die grundsätzlichen Schritte des Verfahrens beschreiben wir auf der Seite Ablauf & Kosten.

Übersicht

Für welche Branchen wir tätig sind

Arzt im weißen Kittel mit Stethoskop hält ein Smartphone in der Hand

Ärzte & Zahnärzte

Diskretes Privatliquidations-Inkasso unter Wahrung der Schweigepflicht.

Inkasso für Ärzte
Strommasten und Hochspannungsleitungen im Abendlicht

Energie & Telekommunikation

Massengeschäft effizient bearbeiten, Verbraucherrecht sicher einhalten.

Inkasso für Versorger
Handwerk & Bau

Inkasso für Handwerker: Werklohn sichern, Liquidität schützen

Handwerksbetriebe gehen häufig erheblich in Vorleistung: Material wird eingekauft, Mitarbeitende werden bezahlt, Nachunternehmer beauftragt – und die Zahlung des Kunden lässt auf sich warten. Typische Einwände sind angebliche Mängel, strittige Nachträge oder der Hinweis, die Abnahme sei noch nicht erfolgt. Gerade kleinere Betriebe geraten dadurch schnell selbst in finanzielle Schieflage.

Wir kennen die Besonderheiten des Werkvertragsrechts. Der Werklohn wird grundsätzlich mit der Abnahme fällig (§ 641 BGB); für bereits erbrachte Leistungen können Abschlagszahlungen nach § 632a BGB verlangt werden. Bei Bauvorhaben stehen Unternehmern zudem Sicherungsinstrumente wie die Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB zur Verfügung. Wir prüfen Ihre Unterlagen – Angebot, Auftrag, Aufmaß, Abnahmeprotokoll, Stundenzettel – und bereiten die Forderung so auf, dass pauschale Mängeleinwände keinen Bestand haben.

So unterstützen wir Handwerksbetriebe

  • Prüfung von Fälligkeit, Abnahme und Abschlagsrechnungen
  • Sachliche Klärung von Mängeleinwänden in Abstimmung mit Ihnen
  • Schnelle Titulierung per Mahnbescheid bei unbestrittenen Forderungen
  • Hinweise zu Sicherungsinstrumenten bei laufenden Bauvorhaben
  • Unterscheidung zwischen Privatkunden und gewerblichen Auftraggebern
E-Commerce

Inkasso im Onlinehandel: hohe Volumen, kleine Beträge, volle Automatisierung

Der Kauf auf Rechnung zählt zu den beliebtesten Zahlungsarten im deutschen E-Commerce – und zu den risikoreichsten für Händler. Offene Posten sind häufig klein, aber zahlreich. Ein manuelles Mahnwesen ist dafür zu aufwendig, und ohne konsequente Nachverfolgung summieren sich die Ausfälle schnell zu einem relevanten Anteil des Umsatzes.

Für Onlinehändler bieten wir ein weitgehend automatisiertes Inkasso: Offene Forderungen werden per Schnittstelle oder CSV-Import direkt aus Ihrem Shop- oder Warenwirtschaftssystem übergeben, standardisiert geprüft und in einem abgestimmten Mahnprozess bearbeitet. Typische Einwände wie „Ware nicht erhalten“ oder „Retoure bereits zurückgeschickt“ gleichen wir mit Ihren Sendungs- und Retourendaten ab, bevor wir weiter vorgehen. Da es sich überwiegend um Verbraucher handelt, achten wir besonders auf die verbraucherschützenden Vorgaben, etwa zur Höhe der Inkassokosten und zu den Informationspflichten.

So unterstützen wir Onlinehändler

  • Anbindung an gängige Shop-, ERP- und Buchhaltungssysteme
  • Automatisierte, dennoch individuell abgestimmte Mahnstrecken
  • Abgleich von Einwänden mit Sendungs- und Retourendaten
  • Auswertungen zu Ausfallquoten und Zahlungsarten im Mandantenportal
  • Optional: Bonitätsprüfung vor dem Rechnungskauf
Arzt- und Zahnarztpraxen

Inkasso für Ärzte: Privatliquidation mit größter Diskretion

Privatpatienten, Selbstzahler und Patienten mit Eigenanteilen – etwa bei Zahnersatz oder individuellen Gesundheitsleistungen – bezahlen ihre Rechnungen nicht immer pünktlich. Gleichzeitig möchten Praxen das Vertrauensverhältnis zu ihren Patientinnen und Patienten nicht gefährden. Hinzu kommen besondere rechtliche Anforderungen, die ein Inkassounternehmen unbedingt beherrschen muss.

Schweigepflicht und Datenschutz: Ärztinnen und Ärzte unterliegen der Schweigepflicht (§ 203 StGB, ärztliches Berufsrecht). Gesundheitsdaten gehören nach Art. 9 DSGVO zu den besonders geschützten Datenkategorien. Die Weitergabe von Patientendaten an ein Inkassounternehmen ist deshalb grundsätzlich nur mit einer wirksamen Einwilligung bzw. Schweigepflichtentbindung des Patienten zulässig. Wir unterstützen Sie dabei, entsprechende Erklärungen rechtssicher in Ihre Praxisabläufe zu integrieren, und verarbeiten nur die Daten, die für den Forderungseinzug zwingend erforderlich sind – Diagnosen gehören nicht dazu. Diese Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Auch formal gelten Besonderheiten: Eine ärztliche Vergütung wird nach § 12 GOÄ erst fällig, wenn dem Patienten eine Rechnung erteilt wurde, die den Anforderungen der Gebührenordnung entspricht; für Zahnärzte gilt Entsprechendes nach der GOZ. Wir prüfen Ihre Liquidationen auf diese Voraussetzungen, bevor wir tätig werden, und treten gegenüber Patienten besonders zurückhaltend und respektvoll auf.

So unterstützen wir Praxen

  • Datensparsame Bearbeitung ohne Übermittlung medizinischer Details
  • Unterstützung bei Einwilligungs- und Entbindungserklärungen
  • Prüfung der formalen Anforderungen nach GOÄ bzw. GOZ
  • Besonders einfühlsame Kommunikation mit Patienten
  • Ratenzahlungen bei höheren Eigenanteilen
Wohn- und Gewerbevermietung

Inkasso für Vermieter: Mietrückstände konsequent einziehen

Für private Vermieter wie für Hausverwaltungen und Wohnungsunternehmen sind ausbleibende Mietzahlungen ein ernstes Problem: Kredite, Instandhaltung und Nebenkosten laufen weiter, während die Einnahmen fehlen. Häufig kommen weitere Forderungen hinzu, etwa Nachzahlungen aus der Betriebskostenabrechnung oder Schadensersatzansprüche nach dem Auszug eines Mieters.

Wir übernehmen den Einzug von Mietrückständen aus laufenden wie aus beendeten Mietverhältnissen. Bei laufenden Verträgen gehen wir mit Augenmaß vor, denn oft lässt sich ein Mietverhältnis durch eine tragfähige Ratenvereinbarung stabilisieren. Bei ehemaligen Mietern ermitteln wir bei Bedarf die neue Anschrift und verrechnen die Mietsicherheit im Rahmen des rechtlich Zulässigen. Beachten Sie auch Fristen: Nachforderungen aus Betriebskostenabrechnungen sind in der Regel ausgeschlossen, wenn die Abrechnung dem Mieter nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums mitgeteilt wurde (§ 556 Abs. 3 BGB).

Erhebliche Mietrückstände können zudem ein Recht zur fristlosen Kündigung begründen (§ 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB). Kündigung und Räumungsklage sind anwaltliche Aufgaben; hierfür arbeiten wir mit spezialisierten Partnerkanzleien für Mietrecht zusammen, sodass Zahlungseinzug und mietrechtliche Schritte eng aufeinander abgestimmt bleiben.

So unterstützen wir Vermieter

  • Einzug von Mietrückständen, Nebenkostennachzahlungen und Schadensersatz
  • Adressermittlung bei unbekannt verzogenen Ex-Mietern
  • Ratenvereinbarungen zur Stabilisierung laufender Mietverhältnisse
  • Koordination mit Partnerkanzleien bei Kündigung und Räumung
  • Langfristige Titelüberwachung bei zahlungsunfähigen Schuldnern
Agenturen, IT, Beratung

Inkasso für B2B-Dienstleister: Forderungen einziehen, Kunden behalten

Werbeagenturen, IT-Dienstleister, Unternehmensberatungen, Personaldienstleister oder Logistikunternehmen arbeiten oft über Monate mit denselben Geschäftskunden zusammen. Offene Rechnungen sind hier besonders heikel: Man möchte sein Geld, ohne eine langjährige Geschäftsbeziehung zu beschädigen. Häufig werden Zahlungen zudem mit Hinweisen auf interne Freigabeprozesse, fehlende Bestellnummern oder angebliche Leistungsmängel hinausgezögert.

Im Geschäftsverkehr stehen Ihnen besondere Rechte zu: Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz und eine Verzugspauschale von 40 € nach § 288 Abs. 5 BGB. Wir machen diese Ansprüche konsequent geltend, treten aber im Ton so auf, dass eine weitere Zusammenarbeit möglich bleibt. Bei Anzeichen einer Krise des Kunden – verspätete Teilzahlungen, Wechsel der Ansprechpartner, Bitte um Stundung – reagieren wir schnell, denn im Insolvenzfall entscheidet häufig der Zeitpunkt über die Quote.

So unterstützen wir Dienstleister

  • Kundenfreundliche, aber bestimmte Kommunikation auf Entscheiderebene
  • Durchsetzung von B2B-Verzugszinsen und Verzugspauschale
  • Klärung von Leistungseinwänden anhand Ihrer Projektdokumentation
  • Frühwarnhinweise bei Krisensignalen und Unterstützung bei Insolvenzanmeldungen
Versorger & Netzbetreiber

Inkasso für Energie und Telekommunikation: Massengeschäft mit Verantwortung

Stadtwerke, Energieversorger, Telekommunikations- und Internetanbieter betreuen Zehntausende Kundinnen und Kunden mit laufenden Verträgen. Zahlungsausfälle treten in großer Zahl auf – oft bei Schlussrechnungen nach einem Umzug oder Anbieterwechsel, bei Nachzahlungen aus Jahresabrechnungen oder bei vorzeitig beendeten Laufzeitverträgen.

In diesem Segment kommt es auf Prozesssicherheit an: große Datenmengen, standardisierte Übergaben, klare Eskalationsregeln und eine lückenlose Dokumentation. Gleichzeitig sind die Schuldner überwiegend Verbraucher, und für Versorgungsverträge gelten zahlreiche besondere gesetzliche und regulatorische Vorgaben. Wir richten unsere Prozesse gemeinsam mit Ihrem Forderungsmanagement ein, vereinbaren klare Service-Level und stellen sicher, dass Ihre Kundinnen und Kunden fair und verständlich angesprochen werden – das schützt Ihre Marke und entlastet Ihren Kundenservice.

So unterstützen wir Versorger

  • Massentaugliche Übergabe über gesicherte Schnittstellen
  • Individuell konfigurierte Mahnstrecken und Eskalationsstufen
  • Verbraucherschutzkonforme Kommunikation in Ihrem Sinne
  • Detailliertes Reporting für Controlling und Revision
Selbstständige & Kreative

Inkasso für Freiberufler: Ihre Zeit gehört Ihren Projekten

Designerinnen, Übersetzer, Fotografen, Architekten, Coaches oder Softwareentwicklerinnen: Wer freiberuflich arbeitet, ist auf pünktliche Zahlungen angewiesen – schließlich gibt es kein festes Gehalt, das Ausfälle abfedert. Gleichzeitig fehlt oft die Zeit, sich neben der eigentlichen Arbeit um ein konsequentes Mahnwesen zu kümmern, und die Hemmschwelle, Auftraggeber unter Druck zu setzen, ist groß.

Wir übernehmen diese Aufgabe diskret und professionell. Für den Erfolg ist eine saubere Dokumentation entscheidend: Was genau wurde vereinbart, wurde ein Werk geschuldet oder eine Dienstleistung, liegen Stundennachweise, Freigaben oder Abnahmen vor? Bei Berufsgruppen mit eigenen Honorarordnungen – etwa Architekten nach der HOAI oder Steuerberater nach der StBVV – berücksichtigen wir die jeweiligen Anforderungen an die Rechnungsstellung. So wird aus einer unangenehmen Nachfrage eine sachliche, rechtlich fundierte Forderung.

So unterstützen wir Freiberufler

  • Kein Mindestvolumen – auch einzelne Rechnungen sind willkommen
  • Prüfung von Vertrag, Leistungsnachweisen und Honorarvereinbarung
  • Diskretes Vorgehen, das Ihre Reputation schützt
  • Schnelle, unkomplizierte Übergabe per Onlineformular
Sport-, Kultur- und Fördervereine

Inkasso für Vereine: Beiträge fair und satzungskonform einziehen

Vereine leben von ihren Mitgliedsbeiträgen. Bleiben diese aus, fehlt das Geld für Übungsleiter, Hallenmiete oder Vereinsarbeit – und die ehrenamtlich tätigen Vorstände müssen unangenehme Gespräche mit Mitgliedern führen, die sie oft persönlich kennen. Nicht selten treten Mitglieder zudem aus, ohne die Kündigungsfristen der Satzung einzuhalten, und stellen die Zahlung einfach ein.

Grundlage jeder Beitragsforderung ist die Vereinssatzung zusammen mit den wirksam gefassten Beschlüssen über die Beitragshöhe. Wir prüfen, ob die Forderung satzungsgemäß begründet ist, ob ein Austritt fristgerecht erklärt wurde und bis wann Beiträge geschuldet sind. Anschließend übernehmen wir den Einzug mit dem nötigen Fingerspitzengefühl – schließlich soll das Vereinsleben nicht unter dem Forderungseinzug leiden. Der Vorstand wird entlastet und muss nicht mehr selbst als „Geldeintreiber“ auftreten.

So unterstützen wir Vereine

  • Prüfung der Beitragsforderung anhand von Satzung und Beschlüssen
  • Entlastung ehrenamtlicher Vorstände von unangenehmen Gesprächen
  • Respektvolle Ansprache, die das Vereinsklima schont
  • Auch für kleinere Beitragsrückstände geeignet
Branchenübergreifend

Was für alle Branchen gleichermaßen gilt

So unterschiedlich die Anforderungen sind – einige Grundsätze prägen unsere Arbeit in jedem Mandat.

Rechtssicherheit

Als nach § 10 RDG registrierter Inkassodienstleister arbeiten wir im Rahmen klarer gesetzlicher Vorgaben. Jedes Schreiben enthält die nach § 13a RDG erforderlichen Informationen, Zinsen und Kosten werden korrekt berechnet, und Verjährungsfristen – regelmäßig drei Jahre ab dem Jahresende nach §§ 195, 199 BGB – haben wir stets im Blick.

Reputationsschutz

Ihre Schuldner sind häufig Ihre Kunden, Patienten, Mieter oder Mitglieder. Deshalb treten wir in jeder Branche sachlich, respektvoll und lösungsorientiert auf. Wer fair behandelt wird, zahlt eher – und empfiehlt Sie im besten Fall trotzdem weiter.

Transparenz

Sie wissen jederzeit, was mit Ihrer Forderung geschieht. Kostenauslösende gerichtliche Schritte erfolgen nur nach Ihrer Freigabe, und im Mandantenportal sehen Sie alle Aktivitäten, Zahlungseingänge und Auswertungen. Details zu Vergütung und Kostenerstattung erläutern wir auf der Seite Inkasso Kosten.

Unabhängig von der Branche gilt zudem: Je früher eine Forderung übergeben wird, desto höher sind die Erfolgsaussichten. Warten Sie deshalb nicht, bis eine Rechnung monatelang offen ist oder der Schuldner nicht mehr erreichbar ist. Häufig genügt schon das erste Schreiben eines professionellen Inkassodienstleisters, um eine Zahlung auszulösen. Und falls nicht, stehen Ihnen mit dem gerichtlichen Mahnverfahren und der anschließenden Vollstreckung wirksame Instrumente zur Verfügung, die wir für Sie koordinieren.

Stimmen aus der Praxis

Was unsere Mandanten sagen

„Nach monatelangem Warten auf die Schlussrechnung eines Bauherrn hatten wir innerhalb weniger Wochen einen Vollstreckungsbescheid – und kurz darauf unser Geld.“

T. B.Inhaber, Sanitär- und Heizungsbetrieb

„Für unsere Praxis war entscheidend, dass Datenschutz und Schweigepflicht ernst genommen werden. Die Patienten werden höflich und diskret angesprochen.“

Dr. A. L.Zahnarztpraxis

„Die Anbindung an unser Shopsystem hat uns enorm entlastet. Offene Rechnungskäufe laufen jetzt automatisch in einen sauberen Prozess.“

J. R.Geschäftsführung, Onlinehandel

Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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