Registriertes Inkassounternehmen nach § 10 RDG · Mo–Fr 8:00–18:00 Uhr +49 (0)69 123 456 78-0 · anfrage@aurum-inkasso.de
Helles, modernes Büro mit Arbeitsplätzen – Symbolbild für professionelles Forderungsmanagement
Inkasso Leistungen

Forderungseinzug aus einer Hand – vom ersten Schreiben bis zur Vollstreckung

Ob vorgerichtliches Inkasso, gerichtliches Mahnverfahren, Zwangsvollstreckung oder Auslandsinkasso: Aurum begleitet Ihre offenen Forderungen konsequent, rechtssicher und mit Augenmaß – damit Ihr Geld dort ankommt, wo es hingehört.

Jede unbezahlte Rechnung bindet Liquidität, Zeit und Nerven. Unsere Inkasso Leistungen sind deshalb so aufgebaut, dass sie nahtlos ineinandergreifen: Sie übergeben eine Forderung einmal – und wir führen sie durch alle notwendigen Stufen, ohne dass Sie Zuständigkeiten wechseln, Unterlagen mehrfach einreichen oder Fristen selbst überwachen müssen.

Als nach § 10 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) registriertes Inkassounternehmen sind wir befugt, fremde Forderungen außergerichtlich einzuziehen und im gerichtlichen Mahnverfahren zu vertreten. Wo darüber hinaus anwaltliche Tätigkeit erforderlich wird – etwa in einem streitigen Gerichtsverfahren –, arbeiten wir mit erfahrenen Partnerkanzleien zusammen. Für Sie bedeutet das: ein fester Ansprechpartner, ein durchgängiger Prozess und volle Transparenz über jeden Schritt.

Warum lohnt sich ein professioneller Forderungseinzug überhaupt, wenn Sie doch selbst mahnen können? Weil das eigene Mahnwesen an Grenzen stößt: Es fehlt häufig an Zeit, an Erfahrung im Umgang mit Ausreden und an den Werkzeugen, um eine Forderung konsequent bis zum Titel und darüber hinaus zu verfolgen. Hinzu kommt, dass ein Schreiben eines registrierten Inkassodienstleisters beim Schuldner erfahrungsgemäß eine andere Wirkung entfaltet als die dritte Zahlungserinnerung aus der eigenen Buchhaltung. Und schließlich sind die Kosten des Inkassos bei bestehendem Verzug in der Regel als Verzugsschaden vom Schuldner zu tragen – für Sie also kein zusätzliches Minusgeschäft. Welche Leistung im Einzelfall die richtige ist, hängt vom Stadium der Forderung ab. Die folgende Übersicht hilft Ihnen bei der Orientierung.

Leistung 1

Vorgerichtliches Inkasso: schnell, freundlich im Ton, bestimmt in der Sache

Das außergerichtliche Inkasso ist das Herzstück unseres Forderungseinzugs. Die Erfahrung zeigt: Ein Großteil der Schuldner zahlt, sobald ein professioneller Dienstleister die Forderung klar, sachlich und nachvollziehbar geltend macht. Oft steckt hinter einem Zahlungsrückstand keine Böswilligkeit, sondern ein vorübergehender Engpass, eine verlegte Rechnung oder eine ungeklärte Rückfrage. Genau hier setzen wir an.

Nach der Übergabe prüfen wir zunächst, ob die Forderung fällig ist und ob sich der Schuldner im Verzug nach § 286 BGB befindet. Anschließend erhält der Schuldner ein Inkassoschreiben, das alle Angaben enthält, die das Gesetz in § 13a RDG vorschreibt – unter anderem den Namen des Auftraggebers, den Forderungsgrund, eine nachvollziehbare Aufstellung von Hauptforderung, Zinsen und Kosten. Diese Transparenz ist nicht nur Pflicht, sie erhöht auch nachweislich die Zahlungsbereitschaft.

Sachbearbeiter am Schreibtisch mit Laptop und Telefon beim telefonischen Forderungseinzug

Mehrstufiges Mahnwesen und Telefoninkasso

Auf das erste Schreiben folgen abgestimmte Erinnerungsstufen. Parallel suchen unsere geschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das persönliche Gespräch: Das Telefoninkasso ist häufig der Schlüssel, um Missverständnisse auszuräumen, Einwände aufzunehmen und eine verbindliche Zahlungszusage zu erhalten. Dabei bleiben wir stets respektvoll – denn viele Schuldner sind zugleich Ihre (ehemaligen) Kunden, und Ihr guter Ruf ist uns genauso wichtig wie Ihr Geld.

Ratenzahlungen mit Augenmaß

Kann der Schuldner nicht sofort vollständig zahlen, vereinbaren wir auf Wunsch realistische Ratenzahlungen. Jede Vereinbarung wird schriftlich festgehalten und überwacht. Gerät eine Rate in Rückstand, reagieren wir unmittelbar. So wird aus einer schwierigen Forderung Schritt für Schritt ein planbarer Zahlungseingang.

Ihre Vorteile

  • Schneller Start: Bearbeitung in der Regel innerhalb eines Werktags nach Übergabe
  • Rechtssichere Inkassoschreiben mit allen Pflichtangaben nach § 13a RDG
  • Kombination aus schriftlichem Mahnwesen und persönlichem Telefoninkasso
  • Kundenbeziehungen bleiben durch einen seriösen Ton geschützt
  • Ratenzahlungsvereinbarungen mit lückenloser Überwachung
  • Inkassokosten sind bei bestehendem Verzug grundsätzlich vom Schuldner zu erstatten
Leistung 2

Gerichtliches Mahnverfahren: in wenigen Wochen zum Vollstreckungstitel

Bleibt das außergerichtliche Inkasso ohne Erfolg und bestreitet der Schuldner die Forderung nicht substanziell, ist das gerichtliche Mahnverfahren nach den §§ 688 ff. ZPO der effizienteste Weg zu einem Vollstreckungstitel. Anders als bei einer Klage findet keine inhaltliche Prüfung der Forderung und keine mündliche Verhandlung statt – das Verfahren ist deshalb deutlich schneller und kostengünstiger.

Wir beantragen den Mahnbescheid elektronisch beim zuständigen zentralen Mahngericht. Nach der Zustellung hat der Schuldner zwei Wochen Zeit, um zu zahlen oder Widerspruch einzulegen. Bereits die Einreichung des Antrags kann die Verjährung hemmen (§ 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB) – ein wichtiger Aspekt, wenn eine Forderung zum Jahresende zu verjähren droht.

Ausgedruckte Formulare mit Kugelschreiber auf einem Tisch – Antragsunterlagen im Mahnverfahren

Vom Mahnbescheid zum Vollstreckungsbescheid

Legt der Schuldner keinen Widerspruch ein, beantragen wir fristgerecht den Vollstreckungsbescheid. Dieser Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach Zustellung des Mahnbescheids gestellt werden – eine Frist, die wir systemgestützt überwachen. Der Vollstreckungsbescheid steht einem Versäumnisurteil gleich: Wird nicht innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt, wird er rechtskräftig. Mit ihm kann die Zwangsvollstreckung betrieben werden, und der titulierte Anspruch verjährt erst nach 30 Jahren.

Wenn der Schuldner widerspricht

Legt der Schuldner Widerspruch oder Einspruch ein, geht das Verfahren auf Antrag in ein streitiges Verfahren vor dem zuständigen Gericht über. In diesem Fall stimmen wir das weitere Vorgehen eng mit Ihnen ab und binden auf Wunsch eine unserer Partnerkanzleien ein, die Ihre Interessen vor Gericht vertritt. Sie erhalten vorab eine ehrliche Einschätzung der Erfolgsaussichten und des Kostenrisikos.

Ihre Vorteile

  • Elektronische Antragstellung ohne Papierweg und ohne Aufwand für Sie
  • Lückenlose Fristenkontrolle für Widerspruch, Einspruch und Vollstreckungsbescheid
  • Hemmung der Verjährung durch rechtzeitige Antragstellung
  • Nahtloser Übergang in die Zwangsvollstreckung
  • Bei Widerspruch: Zusammenarbeit mit spezialisierten Partnerkanzleien
Leistung 3

Zwangsvollstreckung: Ihren Titel wirksam durchsetzen

Ein Titel allein bringt noch kein Geld. Entscheidend ist, dass die richtigen Vollstreckungsmaßnahmen zur richtigen Zeit ergriffen werden. Wir analysieren die wirtschaftliche Situation des Schuldners und wählen gezielt die Maßnahmen aus, die im konkreten Fall die besten Erfolgsaussichten versprechen – statt pauschal kostenintensive Schritte einzuleiten.

Typischerweise beauftragen wir zunächst den zuständigen Gerichtsvollzieher mit einem gütlichen Erledigungsversuch und der Abnahme der Vermögensauskunft (§ 802c ZPO). Die dort gewonnenen Informationen über Einkommen, Konten und Vermögenswerte bilden die Grundlage für weitere Schritte, etwa eine Kontopfändung oder eine Lohnpfändung über einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Vollstreckungsgerichts.

Statue der Justitia mit Waage und Augenbinde als Symbol für Recht und Durchsetzung

Maßnahmen, die wir für Sie koordinieren

Zu unserem Leistungsspektrum gehören der Auftrag an den Gerichtsvollzieher zur Sachpfändung, die Einholung der Vermögensauskunft, die Pfändung von Bankguthaben, Arbeitseinkommen und sonstigen Forderungen des Schuldners gegen Dritte sowie die Prüfung von Eintragungen im Schuldnerverzeichnis. Die gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen und der Schutz des Pfändungsschutzkontos werden dabei selbstverständlich berücksichtigt.

Wird die Vollstreckung aussichtslos, etwa weil der Schuldner derzeit kein pfändbares Vermögen hat, ist das kein Schlusspunkt: Die Forderung geht in unsere Titelüberwachung über, damit spätere Chancen nicht verloren gehen.

Ihre Vorteile

  • Maßnahmen nach wirtschaftlicher Sinnhaftigkeit statt nach Schema F
  • Koordination von Gerichtsvollzieher und Vollstreckungsgericht aus einer Hand
  • Auswertung der Vermögensauskunft durch erfahrene Sachbearbeiter
  • Klare Kostenvorschau vor kostenpflichtigen Vollstreckungsschritten
  • Nahtloser Übergang in die Langzeitüberwachung
Leistung 4

Titelüberwachung: 30 Jahre Geduld, die sich auszahlen kann

Viele Gläubiger schreiben Forderungen ab, sobald eine erste Vollstreckung ins Leere läuft. Dabei ändern sich Lebensumstände: Schuldner finden eine neue Arbeitsstelle, erben, gründen ein erfolgreiches Unternehmen oder verbessern ihre finanzielle Lage auf andere Weise. Weil rechtskräftig titulierte Ansprüche nach § 197 BGB grundsätzlich erst nach 30 Jahren verjähren, lohnt sich ein langer Atem.

Im Rahmen der Langzeitüberwachung – auch Titelüberwachung genannt – behalten wir den Schuldner über Jahre im Blick. Wir prüfen in sinnvollen Abständen die Anschrift, holen Bonitätsinformationen ein und leiten erneut Vollstreckungsmaßnahmen ein, sobald sich eine realistische Chance ergibt. Vollstreckungshandlungen können zudem zu einem Neubeginn der Verjährung führen (§ 212 Abs. 1 Nr. 2 BGB).

Wichtig zu wissen: Die 30-jährige Frist gilt für die titulierte Hauptforderung. Künftig fällig werdende, regelmäßig wiederkehrende Leistungen – insbesondere laufende Zinsen – verjähren nach § 197 Abs. 2 BGB in der regelmäßigen Frist von drei Jahren. Eine aktive Überwachung verhindert, dass solche Ansprüche unbemerkt verloren gehen.

Auch Titel, die Sie selbst in der Vergangenheit erwirkt haben und die seitdem in einem Ordner schlummern, können Sie uns übergeben. Wir prüfen den Titel, berechnen die aktuelle Forderung und entscheiden gemeinsam mit Ihnen über das weitere Vorgehen.

Ihre Vorteile

  • Kein Verwaltungsaufwand für Sie über die gesamte Laufzeit
  • Regelmäßige Adress- und Bonitätsprüfungen des Schuldners
  • Erneute Vollstreckung, sobald sich die Vermögenslage verbessert
  • Überwachung der Verjährung von Zinsen und Nebenforderungen
  • Übernahme bereits bestehender Alt-Titel möglich
Leistung 5

Auslandsinkasso: offene Forderungen grenzüberschreitend einziehen

Wer international liefert oder Dienstleistungen erbringt, steht bei Zahlungsausfällen vor besonderen Hürden: fremde Rechtsordnungen, andere Sprachen, unbekannte Behörden und abweichende Fristen. Unser Auslandsinkasso nimmt Ihnen diese Komplexität ab. Sie kommunizieren mit uns auf Deutsch – wir kümmern uns um alles Weitere.

Innerhalb der Europäischen Union steht mit dem Europäischen Mahnverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 ein standardisiertes Verfahren für unbestrittene grenzüberschreitende Geldforderungen zur Verfügung. In Deutschland ist hierfür zentral das Amtsgericht Wedding in Berlin zuständig. Für kleinere Streitwerte kann zudem das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen in Betracht kommen.

In Holz gearbeitete Weltkarte als Symbol für internationales Forderungsmanagement

Internationales Partnernetzwerk

Außerhalb der EU sowie überall dort, wo eine Bearbeitung vor Ort erfolgversprechender ist, arbeiten wir mit sorgfältig ausgewählten Inkassopartnern und Kanzleien im jeweiligen Land zusammen. Diese kennen die lokalen Gepflogenheiten, sprechen die Sprache des Schuldners und können Forderungen nach dem dort geltenden Recht durchsetzen. Wir steuern den Fall zentral, überwachen die Qualität und berichten Ihnen in gewohnter Form.

Vor Beginn eines Auslandsverfahrens erhalten Sie eine Einschätzung zu Aussichten, Dauer und Kosten, denn Rechtsverfolgungskosten im Ausland sind nicht immer im gleichen Umfang erstattungsfähig wie in Deutschland. Unser Netzwerk umfasst Partner in über 40 Ländern.

Ihre Vorteile

  • Ein deutschsprachiger Ansprechpartner für alle Länder
  • Nutzung des Europäischen Mahnverfahrens innerhalb der EU
  • Geprüfte Partner mit Kenntnis des jeweiligen Landesrechts
  • Kommunikation mit dem Schuldner in seiner Landessprache
  • Transparente Kosteneinschätzung vor Verfahrensbeginn
Leistung 6

Bonitäts- und Adressprüfung: Risiken erkennen, bevor sie entstehen

Das beste Inkasso ist jenes, das gar nicht erst notwendig wird. Mit unserer Bonitätsprüfung erhalten Sie vor Vertragsabschluss oder vor der Lieferung auf Rechnung eine fundierte Einschätzung, wie zuverlässig ein Geschäftspartner seinen Zahlungsverpflichtungen voraussichtlich nachkommen wird. So können Sie Zahlungsziele, Vorkasse oder Sicherheiten risikogerecht festlegen.

Im laufenden Forderungseinzug ist die Adressermittlung ein ebenso wichtiger Baustein. Ist ein Schuldner unbekannt verzogen, ermitteln wir die aktuelle Anschrift – etwa über Melderegisterauskünfte oder weitere zulässige Quellen. Erst eine zustellfähige Anschrift ermöglicht Mahnbescheid und Vollstreckung.

Bildschirm mit Diagrammen und Kennzahlen zur Analyse von Zahlungsverhalten und Bonität

Datenschutzkonform und zweckgebunden

Bonitäts- und Adressdaten sind personenbezogene Daten. Wir holen Auskünfte nur ein, wenn ein berechtigtes Interesse im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung besteht – etwa bei einem konkreten Vertragsverhältnis mit Ausfallrisiko oder einer offenen Forderung. Alle Abfragen werden dokumentiert, und die Daten werden ausschließlich für den vereinbarten Zweck verwendet. Näheres erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Ihre Vorteile

  • Fundierte Entscheidungsgrundlage vor Vertragsabschluss
  • Schnelle Adressermittlung bei unbekannt verzogenen Schuldnern
  • Weniger Zahlungsausfälle durch risikogerechte Konditionen
  • DSGVO-konforme, dokumentierte Abfragen
Leistung 7

Forderungskauf & Factoring: Liquidität sofort statt später

Manchmal zählt vor allem eines: schnelle Liquidität. Für diese Fälle bieten wir als Option den Forderungsankauf an. Dabei wird die Forderung gegen einen vereinbarten Kaufpreis übertragen; das Ausfallrisiko und der weitere Einzug liegen anschließend beim Erwerber. Sie erhalten sofort Geld und bereinigen Ihre Bilanz, verzichten dafür aber auf einen Teil des Nominalwerts.

Für laufende, noch nicht notleidende Rechnungen kann Factoring eine sinnvolle Ergänzung sein: Ihre Ausgangsrechnungen werden fortlaufend angekauft und kurzfristig bevorschusst. Da Factoring und der Ankauf von Forderungen regulierte Tätigkeiten sein können, vermitteln und begleiten wir diese Lösungen über spezialisierte, beaufsichtigte Partner.

Junge Pflanze wächst aus einem Stapel Münzen – Sinnbild für Liquidität durch Forderungsverkauf

Ankauf oder Einzug – was ist wirtschaftlicher?

Ob sich ein Verkauf lohnt, hängt vom Alter der Forderung, der Bonität des Schuldners, dem Nachweis der Forderung und Ihrem aktuellen Liquiditätsbedarf ab. Beim klassischen Forderungseinzug erhalten Sie im Erfolgsfall regelmäßig die volle Hauptforderung, beim Verkauf dagegen einen sicheren, aber geringeren Betrag. Wir rechnen beide Varianten transparent für Sie durch, damit Sie eine fundierte Entscheidung treffen können.

Ihre Vorteile

  • Sofortige Liquidität statt langer Wartezeiten
  • Übertragung des Ausfallrisikos beim echten Forderungsverkauf
  • Entlastung von Buchhaltung und Mahnwesen
  • Neutraler Vergleich von Ankauf und Forderungseinzug
Leistung 8

B2B- und B2C-Inkasso: zwei Welten, zwei Strategien

Ob Ihr Schuldner ein Unternehmen oder eine Privatperson ist, macht rechtlich und praktisch einen erheblichen Unterschied. Das Gesetz schützt Verbraucher besonders, während im Geschäftsverkehr höhere Verzugszinsen und zusätzliche Pauschalen gelten. Wir stimmen Tonalität, Fristen und Vorgehen auf die jeweilige Konstellation ab.

Überblick über ausgewählte gesetzliche Unterschiede (vereinfachte Darstellung)
AspektB2B (Unternehmen)B2C (Verbraucher)
Verzugszinsen (§ 288 BGB)9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz
Verzugspauschale40 € nach § 288 Abs. 5 BGB (wird auf spätere Rechtsverfolgungskosten angerechnet)Keine Pauschale
Verzug ohne Mahnung (§ 286 Abs. 3 BGB)Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der RechnungNur, wenn in der Rechnung besonders auf diese Folge hingewiesen wurde
InkassokostenAls Verzugsschaden erstattungsfähigAls Verzugsschaden erstattungsfähig, jedoch mit gesetzlichen Begrenzungen seit der Reform zum 1.10.2021
KommunikationSachlich, oft mit Blick auf die Fortsetzung der GeschäftsbeziehungBesonders verständlich und transparent, mit erweiterten Informationspflichten

Inkasso im Geschäftskundenbereich

Im B2B-Inkasso geht es häufig um höhere Beträge, komplexere Vertragsverhältnisse und Geschäftspartner, mit denen Sie weiter zusammenarbeiten möchten. Wir klären Einwände zügig, verhandeln auf Augenhöhe und nutzen die im unternehmerischen Verkehr geltenden Regelungen konsequent. Bei drohender Insolvenz eines Geschäftskunden handeln wir besonders schnell und melden Forderungen bei Bedarf zur Insolvenztabelle an.

Inkasso gegenüber Verbrauchern

Im B2C-Inkasso stehen Verständlichkeit und Fairness im Vordergrund. Seit dem Inkrafttreten der Verbraucherschutz-Novelle am 1. Oktober 2021 gelten zusätzliche Informationspflichten und niedrigere Gebühren für einfache Fälle. Wir setzen diese Vorgaben selbstverständlich um und bieten Verbrauchern tragfähige Lösungen wie Ratenzahlungen an – das erhöht die Erfolgsquote und schützt Ihre Reputation.

Ihre Vorteile

  • Zielgruppengerechte Ansprache für Unternehmen und Verbraucher
  • Korrekte Berechnung von Verzugszinsen und Pauschalen
  • Einhaltung aller verbraucherschützenden Vorgaben
  • Schnelles Handeln bei Insolvenzanzeichen im B2B-Bereich

Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Aurum in Zahlen

Ergebnisse, die für sich sprechen

87 %
vorgerichtliche Erfolgsquote
2.400+
betreute Mandanten
15
Jahre Erfahrung
40+
Länder im Partnernetzwerk

„Wir hatten eine titulierte Forderung aus dem Jahr 2016 längst abgeschrieben. Durch die Titelüberwachung von Aurum konnte sie nach einem Arbeitsplatzwechsel des Schuldners vollständig beigetrieben werden.“

M. K.Geschäftsführer, Großhandel
FAQ

Häufige Fragen zu unseren Inkasso Leistungen

Weitere Antworten finden Sie in unseren ausführlichen FAQ und im Inkasso-Ratgeber.

Ab welcher Forderungshöhe lohnt sich die Übergabe an ein Inkassounternehmen?

Eine feste Mindesthöhe gibt es nicht. Auch kleinere Beträge lassen sich wirtschaftlich einziehen, weil die Inkassokosten bei bestehendem Verzug als Verzugsschaden grundsätzlich vom Schuldner zu erstatten sind. Entscheidend sind vor allem eine nachweisbare Forderung und eine erreichbare Anschrift des Schuldners.

Was ist der Unterschied zwischen vorgerichtlichem Inkasso und gerichtlichem Mahnverfahren?

Beim vorgerichtlichen Inkasso wird der Schuldner außergerichtlich schriftlich und telefonisch zur Zahlung bewegt. Bleibt das erfolglos, kann über das gerichtliche Mahnverfahren ein Mahnbescheid und anschließend ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden. Der Vollstreckungsbescheid ist ein Vollstreckungstitel, mit dem die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann.

Wie lange ist eine titulierte Forderung durchsetzbar?

Rechtskräftig festgestellte und titulierte Ansprüche verjähren nach § 197 BGB grundsätzlich erst nach 30 Jahren. Künftig fällig werdende regelmäßig wiederkehrende Leistungen wie laufende Zinsen unterliegen dagegen der regelmäßigen dreijährigen Verjährung. Die Titelüberwachung stellt sicher, dass diese Zeit genutzt wird.

Können Sie auch Forderungen gegen Schuldner im Ausland einziehen?

Ja. Innerhalb der EU nutzen wir unter anderem das Europäische Mahnverfahren, außerhalb der EU arbeiten wir mit ausgewählten Partnern vor Ort zusammen, die das jeweilige Landesrecht und die Sprache beherrschen.

Kaufen Sie Forderungen auch an?

Wenn Sie sofortige Liquidität benötigen, prüfen wir gemeinsam mit spezialisierten, beaufsichtigten Partnern einen Forderungsankauf oder eine Factoring-Lösung. Ob das im Einzelfall wirtschaftlicher ist als der klassische Forderungseinzug, besprechen wir transparent mit Ihnen.

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So geht es weiter

Ablauf & Kosten

Wie ein Inkassoverfahren Schritt für Schritt abläuft und wer die Kosten trägt, erklären wir auf der Seite Ablauf des Inkassoverfahrens.

Wer wir sind

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